Kostenerhöhung ab 1.1.2022
Die Unabhängige Schiedskommission hat am 6.12.2021 eine bundesweite Kostenerhöhung in Höhe von 3,80 % ab 1.1.2022 genehmigt.
Hier finden Sie das offizielle Schreiben der Bundesinnung dazu.
Die Unabhängige Schiedskommission hat am 6.12.2021 eine bundesweite Kostenerhöhung in Höhe von 3,80 % ab 1.1.2022 genehmigt.
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