Ergebnis KV Verhandlungen – neue Löhne DFG für 2023

Bei der  KV-Verhandlung vom 30.11.2022 konnte nun folgendes Verhandlungsergebnis erzielt werden:

 Die KV-Löhne werden mit 1.1.2023 durchschnittlich um 8,89 % erhöht. Die Verhandlung der Preiserhöhung für öffentliche Aufträge bei der Schiedskommission findet am 12.12.2022 statt. Das Verhandlungsergebnis KV-DFG und Schiedskommission wird zeitnah auf der Homepage www.dfg.at veröffentlicht.

1) Erhöhung der KV-Löhne

LG 1: € 12,76
LG 2: € 11,59
LG 3: € 11,30
LG 4: € 10,98
LG 5: € 10,58
LG 6: € 10,58

2) Erhöhung der Lehrlingseinkommen

1. Lehrjahr €    884,01
2. Lehrjahr € 1.105,02
3. Lehrjahr € 1.348,12
4- Lehrjahr € 1.547,02

3) Infektionszulage für die AN:innen LG 5 mit 1.1.2023

in der Höhe von € 0,20 pro Stunde

4) Infektionszulage für die AN:innen LG 5 mit 1.1.2024

in der Höhe von € 0,40 pro Stunde

5) Erhöhung der KV-Mindestlöhne um mindestens 5,55 % ab 1.1.2024

Neutextierung der Infektionszulage:

B) Zulagen

(1) Für besonders gefährliche und außergewöhnliche Arbeiten, wie Arbeiten mit Seilzugangstechnik, Arbeiten, die ein Atemschutzgerät, Filtergerät oder Sauerstoffgerät erfordern oder bei besonders ekelerregenden Arbeiten (z.B. Tatortreinigung, Messie-Wohnobjekte, Schlachthöfe, …) wird eine Zulage in Höhe von 10 % des jeweiligen Stundenlohnes gewährt.

(2) Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, welche in SeniorInnenheimen, Pflege- und/oder Krankenanstalten, sowie in der Reinigung von medizinischen oder medizinisch – technischen Laboratorien beschäftigt werden erhalten eine Infektionszulage (Gefahrenzulage) in Höhe von € 0,20 pro Stunde.

(3) Anspruchsberechtigung

Die Zulage gemäß Absatz 1 und 2 gebührt für jene Zeit, für die auf Grund der tatsächlich verrichteten Tätigkeit die erforderlichen Voraussetzungen (Schmutz, Erschwernis, Gefahr) gegeben sind.