Informationen zum Sozialfonds der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Die Kollektivvertragsverhandlungen im vergangenen Jahr gestalteten sich durchaus fordernd und schwierig. Es galt für eine – durch die Politik verursachte – zusätzliche Problemstellung eine Lösung zu finden. Durch die Angleichung Arbeiter/Angestellte war es notwendig, im Kollektivvertrag branchenverträgliche Kündigungsfristen festzusetzen. Ohne eine solche Regelung wäre mit 1. Oktober 2021 eine erhebliche Verlängerung der Kündigungsfristen (beginnend mit 6 Wochen) in Kraft getreten

Bei den Verhandlungen im Juli wurde eine Grundsatzvereinbarung auf verkürzte Kündigungsfristen von 2 bis 8 Wochen – je nach Betriebszugehörigkeit – unter der Voraussetzung der Gründung eines Sozialfonds (0,2% der Lohnsumme pro Jahr / monatliche Abführung der Teilbeträge) vereinbart.

Zuletzt konnten in einer Verhandlungsrunde am 10.12.2021 die Eckpunkte der operativen Umsetzung des Sozialfonds in Form eines sozialpartnerschaftlich paritätisch besetzten Vereins durch eine entsprechende Bestimmung im neuen Rahmenkollektivvertrag § 19 getroffen werden.

Der Sozialfonds wird ArbeitnehmerInnen der Branche im Falle von Arbeitslosigkeit, Weiterbildung und berufsspezifischen Härtefällen finanziell unterstützen.
Wichtig: alle Mitgliedsbetriebe haben monatlich 0,2% der allgemeinen Beitragsgrundlage gemäß § 49 ASVG beginnend mit Jänner 2022 an den Sozialfonds abzuführen (§ 19 Rahmenkollektivvertrag DFG), spätestens bis zum 15. des Folgemonats (oder gleichzeitig mit Überweisung an SV).

Die monatlichen Zahlungen haben auf das Konto des Vereins „Sozialfonds DFG“ zu erfolgen:
SPARDA BANK
Kontowortlaut: SF DFG
Kontonummer: 49800304005
IBAN: AT75 4300 0498 0030 4005
BIC: VBOEATWW

Bemessungsgrundlage ist das Entgelt (Geld- und Sachbezüge) gem. § 49 ASVG und umfasst nicht nur den Lohn, sondern auch Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen, Prämien, Zulagen,
Überstunden.

Es ist unerlässlich, dass alle Mitgliedsbetriebe dieser Verpflichtung nachkommen. Diese wird auch von der ÖGK im Falle einer Prüfung mitüberprüft werden.

Den aktuellen Kollektivvertrag und weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite der WKO.