Kostenerhöhung zum 01.01.2016
Die Unabhängige Schiedskommission hat am 17.12.2015 eine bundesweite Kostenerhöhung im Ausmaß von 1,75 % mit Wirksamkeit 1.1.2016 festgestellt.
Das Schreiben der Bundesinnung finden Sie hier.
Die Unabhängige Schiedskommission hat am 17.12.2015 eine bundesweite Kostenerhöhung im Ausmaß von 1,75 % mit Wirksamkeit 1.1.2016 festgestellt.
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